Das Anwaltsteam hat jetzt ein eigenes Bankkonto für die Schenkungen eingerichtet. Über vereinzelt weiterhin eingehende Schenkungen wird hier in gflls.
größeren Abständen Rechenschaft abgelegt.
[Weitergeleitet aus Netzwerk kritischer Experten]
‼️ Spendenaufruf ‼️
Die anwaltliche Vertretung des hier vorgestellten Verfahrens erfolgt in federführend durch den RA Wilfried Schmitz, der anlässlich der außerordentlichen Bedeutung und Tragweite dieser Verfahren
ein unterstützendes Team von herausragend qualifizierten Anwälten und Juristen aufgebaut hat.
Dazu zählen u.a. Prof. Dr. Martin Schwab, RAin Beate Bahner, RAin Dr. B. Röhrig und RA Sven Lausen.
Schon wegen der Vielzahl der zu ladenden Experten und Sachverständigen ist bereits jetzt ein ganz erheblicher Anfall von Kosten absehbar, den die Soldaten, o. g. Anwälte, die wegen der
außerordentlichen Bedeutung spontan ihre Mitwirkung zugesagt haben, nicht aus eigener Kraft aufbringen können.
Unterstützung des Verfahrens durch Schenkung ist möglich auf das folgende neu eingerichtete Konto:
E. Fischer
Sparkasse Krefeld
IBAN: DE 38320500000000463703
BIC: SPKRDE33XXX
👉 Verwendungszweck:
➡️ „Schenkung für Verfahren BVerwG"
Link zur Webseite mit allen Infos zum
Verfahren
PDF Nr. 6 per 23.05.2022
Schenkungen für das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht inkl. Weiterleitung an Anwaltsteam z.Hd. RA Schmitz.
220523_PDF_06.pdf
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4.0 MB
Zusendung von RA W. Schmitz vom 15.05.22
2. Rechenschaftsbericht über Verwendung der zweckgebundenen Schenkungen.
2. Transparenzbericht am 15.5.2022.pdf
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40.9 KB
PDF Nr. 5 per 13.05.2022
Schenkungen für das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht inkl. Weiterleitung an Anwaltsteam z.Hd. RA Schmitz.
220413_Schenk_Verf_Bundesverw.Gericht_an
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12.0 MB
Anonymisierte PDF Nr. 4 per 06.05.22
Zweckgebundene Schenkungen zur Unterstützung der Soldaten beim Bundesverwaltungsgericht.
220506_Schenk_Verf_Bundesverw.Gericht_an
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32.4 MB
Weiterleitung der Schenkungen an Anwaltsteam z.Hd. RA Schmitz
Per 06. Mai 2022
220506_Abrechnung.pdf
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3.1 MB
Das Gästebuch musste vorübergehend deaktiviert werden
Ganz offensichtlich habe ich mit meiner allgemeinen Forderung, dass bei zweckgebundenen Spenden/Schenkungen zwingend ein transparentes Vorgehen gefordert werden muss, ins Schwarze
getroffen. Ohne Transparenz (spätestens auf Nachfrage) darf bzw. muss sogar Betrug vermutet werden.
Dass es sich um bezahlte Trolle handelt, ist allein schon daran zu sehen, dass sie Transparenz von MIR und RA SCHMITZ fordern ....
Sie erfüllen also nur Aufträge (Schreiben bösartiger Kommentare), ohne sich hier die Eingangsseite anzusehen, wo minutiös der Verbleib eines jeden Cents nachverfolgt werden kann.
Per 29. April 2022
Vorläufige Abrechnung und Transparenzbericht von RA Schmitz
220429_vorl_Abrechnung_u_Transparenzber_
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10.2 MB
PDF Nr. 3
Anonymisierte Liste Nr. 3 der erhaltenen Schenkungen zur Unterstützung des Verfahrens zweier Soldaten beim Bundesverwaltungsgericht als durchlaufende Posten zur Weiterleitung an RA Schmitz.
220429_Schenk_Verf_Bundesverw.Gericht_an
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8.1 MB
29.04.2022
H E R Z L I C H E N D A N K !
Bis heute 29.04.2022 sind auf dem Konto 37.497,43 Euro an Schenkungen zur Unterstützung der Klage der beiden Soldaten beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen.
33.500 Euro wurden aktuell an RA Schmitz weitergeleitet.
In der nachfolgenden, anonymisierten PDF ist jeder Unterstützer in der Lage anhand des Datums seine Überweisung wiederzufinden.
Außerdem finden Sie hier meine vorläufige Endabrechnung und den mir von RA Schmitz übermittelten Transparenzbericht.
Da noch nicht abzusehen ist, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum weitere finanzielle Unterstützung für das Verfahren erforderlich ist, hat sich Frau RAin Bahner als eine der betroffenen
Anwälte bereit erklärt, in Zukunft ihr Konto für die Schenkungen zur Verfügung zu stellen.
Sollten noch vereinzelt Schenkungen auf meinem Konto eingehen, werde ich gesammelt zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle Rechenschaft ablegen.
13.04.2022
H E R Z L I C H E N D A N K !
Bis heute 13.04.2022 sind auf dem Konto 33.109,43 Euro an Schenkungen zur Unterstützung der Klage der beiden Soldaten beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen. 33.000
Euro wurden aktuell an RA Schmitz weitergeleitet. Über die weitere Verteilung durch RA Schmitz wird zum entsprechenden Zeitpunkt an dieser Stelle Rechenschaft abgelegt werden.
In der nachfolgenden, anonymisierten PDF ist jeder Unterstützer in der Lage anhand des Datums seine Überweisung wiederzufinden.
PDF Nr. 2
Anonymisierte Liste Nr. 2 der erhaltenen Schenkungen zur Unterstützung des Verfahrens zweier Soldaten beim Bundesverwaltungsgericht als durchlaufende Posten zur Weiterleitung an RA Schmitz.
220413_Schenk_Verf_Bundesverw.Gericht_an
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12.0 MB
06.04.2022
H E R Z L I C H E N D A N K !
Bis heute 06.04.2022 sind auf dem Konto 29.014,21 Euro an Schenkungen zur Unterstützung der Klage der beiden Soldaten beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen. 29.000 Euro
wurden aktuell an RA Schmitz weitergeleitet. Über die weitere Verteilung durch RA Schmitz wird zum entsprechenden Zeitpunkt an dieser Stelle Rechenschaft abgelegt werden.
In der nachfolgenden, anonymisierten PDF ist jeder Unterstützer in der Lage anhand des Datums seine Überweisung wiederzufinden.
220406 Erhaltene Schenkungen (PDF Nr. 1)
Anonymisierte Liste der erhaltenen Schenkungen zur Unterstützung des Verfahrens zweier Soldaten beim Bundesverwaltungsgericht als durchlaufende Posten zur Weiterleitung an RA Schmitz.
220406_Schenk_Verf_Bundesverw.Gericht_an
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3.4 MB
02.04.2022
RA Schmitz informiert:
Über die Wehrbeschwerdeverfahren von zwei Bundeswehroffizieren gegen die Anweisung der Bundesverteidigungsministerin vom 24.11.2021 zur Aufnahme der COVID-19-„Impfung“ in das Basisimpfschema der
Bundeswehr „Allgemeine Regelung (AR) Impf- und ausgewählte Prophylaxemaßnahmen – Fachlicher Teil – A1-840/8-4000 und darauf gestützte Tagesbefehle vom 24.11.2021 und 29.11.2021 wird alsbald an
dieser Stelle unter folgendem Link informiert werden:
LINK
31.03.2022
H E R Z L I C H E N D A N K !
Es stehen
bisher (31.03.22) gut 25.000 Euro für das Verfahren der beiden Soldaten zur Verfügung!
31.03.2022
‼️ NEU - Betr. Bundesverwaltungsgericht ‼️
Wehrbeschwerdeverfahren von zwei Bundeswehroffizieren gegen die Anweisung der Bundesverteidigungsministerin vom 24.11.2021 zur Aufnahme der COVID-19-„Impfung“ in das Basisimpfschema der
Bundeswehr „Allgemeine Regelung (AR) Impf- und ausgewählte Prophylaxemaßnahmen – Fachlicher Teil – A1-840/8-4000 und darauf gestützte Tagesbefehle vom 24.11.2021 und 29.11.2021
Sehr geehrte Soldatinnen und Soldaten,
in den o.g. Wehrbeschwerdeverfahren sollte am 1.4.2022 verhandelt werden. Dieser Termin wurde auf Grund der Erkrankung eines Richters aufgehoben.
Aktuell sieht es so aus, dass am 25.4. erstmalig in diesen Verfahren öffentlich verhandelt werden wird.
Wir, die an diesen Verfahren beteiligten Anwältinnen und Anwälte, überlegen derzeit, ob es sinnvoll ist, auch noch weiteren Soldatinnen und Soldaten anzubieten, dass sie in diesen Verfahren mit
gleichlautenden Anträgen von uns vertreten werden.
Wenn wir uns (alsbald) dazu entschließen würden, dann würden wir selbstverständlich zunächst auch die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen treffen, damit alle hierbei anfallenden
Vertretungsanfragen etc. auch angemessen bewältigt werden können. Wir würden dann bekannt geben, bei welcher Kanzlei Sie sich – per Mail – melden können, um die weiteren Einzelheiten Ihrer
Vertretung klären zu können.
Zur Vermeidung von Missverständnissen stellen wir klar, dass zu dem Team der Anwälte, die bei den oben genannten Wehrbeschwerdeverfahren beim BVerwG mitwirken, aktuell nur die folgenden
Anwältinnen und Anwälte zählen:
Beate Bahner,
Dr. Brigtte Röhrig
Prof. Dr. Martin Schwab
Sven Lausen
Göran Thoms
Etwaige anwaltliche Aufrufe zur Beteiligung an unseren Wehrbeschwerdeverfahren sind also nur dann von uns autorisiert worden und stehen nur dann mit unseren Verfahren in Verbindung, wenn wir
selbst in diesem Aufruf als Kontaktpersonen bezeichnet werden.
Warten Sie also bitte weitere Veröffentlichungen dazu ab.
Herzlicher Gruß
Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt
30.03.2022
‼️ NEU - Betr. Bundesverwaltungsgericht ‼️
👇 D a n k e s s c h r e i b e n d e r S o l d a t e n 👇
Liebe Unterstützer,
überwältigt von der großen Resonanz auf den Spendenaufruf durch “Ärzte für den Frieden“ möchten wir uns bei der Initiatorin Jette Limberg und vor allem bei jedem Einzelnen von Ihnen für Ihre
großzügige Spendenbereitschaft bedanken.
Unser Ziel, dieses gentechnische Experiment aus dem Katalog der duldungspflichtigen Impfungen zu verbannen, wäre ohne dieses großartige und hoch qualifizierte Anwaltsteam und die hierfür
geladenen hochkarätigen Gutachter ohne Ihre Spenden nicht möglich.
Wir möchten uns auch stellvertretend für alle Soldaten der Bundeswehr, die sich mit einer Disziplinarmaßnahme konfrontiert sehen und die mit diesem Verfahren die Hoffnung für einen Verbleib in
den Streitkräften verbinden von ganzem Herzen bei Ihnen bedanken.
Viele Grüße!
Die beiden Beschwerdeführer in den Wehrbeschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
‼️ NEU - Betr. Bundesverwaltungsgericht ‼️
Das Bundesverwaltungsgericht hat soeben den für Freitag, den 1.4.2022, angesetzten Termin, in dem über die Beschwerden von zwei
Bundeswehroffizieren gegen die Aufnahme der Coronavirus-"Schutzimpfungen" in den Basisimpfkatalog verhandelt werden sollte, wegen der Erkrankung des Berichterstatters (zuständigen Richters)
aufgehoben.
Ein neuer Termin wurde noch nicht festgelegt.
Diese Mitteilung ist so neu, dass sie sogar auf der Homepage des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht zu finden ist, siehe: https://www.bverwg.de/pm/2022/20
**********************
🙈 "Honi soit qui mal y pense" 🙈
("Ein Schelm wer Böses dabei denkt")
Auf mehr als 300 Seiten Anwälte-Schriftsätze (+ umfangreiche Anlagen) wurde das gesamte Lügengebäude in Asche gelegt.
Könnte da Politik im Spiel sein?
Die Regierung wusste mit Sicherheit genau bescheid. Wollte man unter allen Umständen verhindern, dass ein Bundesgericht vor der Abstimmung über die Impfpflicht aller Welt erklärt, dass die
gesamte Impfkampagne auf Lug und Trug basiert?
H E R Z L I C H E N D A N K !
Es stehen bisher (29.03.22) gut 22.000 Euro für das Verfahren der beiden Soldaten zur Verfügung! Das
deckt laut Aussage von RA Schmitz schon einen guten Teil der Kosten, insbes. auch für die Sachverständigen.
Ich werde Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden halten und in Bälde ein Dankeschön der Soldaten einpflegen.
H E R Z L I C H E N D A N K !
Am 24.03.22 konnte ich die ersten 10.000 Euro Schenkungen zur Unterstützung der Klagekosten für das Verfahren der beiden Soldaten am
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (mündliche Verhandlung am 01.04.22) an Rechtsanwalt Wilfried Schmitz überweisen.
An dieser Stelle wird lückenlos über den Verbleib / die Verteilung der Schenkungen Rechenschaft abgelegt werden.
Warum ist uns Transparenz so wichtig?
Weil leider nicht wenige ärztliche und anwaltliche Kollegen einen befremdlich "großzügigen" Umgang mit Schenkungen pflegen bzw. gepflegt haben. Als Spender sollte man IMMER Transparenz
fordern.
Die zu leisten ist ein minimaler Aufwand und wenn sie verweigert wird, darf es ruhig skeptisch machen.
Wie schwer zu übersehen ist, habe ich hier noch nie zu persönlichen Spenden für meine Arbeit aufgerufen. Das wird auch in Zukunft nicht geschehen. Dafür bitte ich, diesen Aufruf unterstützen:
‼️ Spendenaufruf ‼️
➡️ Am 1.4.2022 verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ab 10.00 Uhr über die Beschwerden zweier Soldaten, gegen die Duldungspflicht der
Coronavirus-„Impfung“ bei der Bundeswehr.
Ein Erfolg des Verfahrens, würde zum Ende der Coronavirus-„Duldungs-/Impfpflicht“ bei der Bundeswehr führen und wäre zudem ein äußerst wichtiges Signal in der aktuellen Debatte über die
allgemeine Impfpflicht.
🔻Wird es womöglich zum wichtigsten Verfahren des Jahres?🔻
Die anwaltliche Vertretung erfolgt durch den, mir persönlich bekannten, RA Wilfried Schmitz, der anlässlich der außerordentlichen Bedeutung und Tragweite dieser Verfahren ein unterstützendes Team
von herausragend qualifizierten Anwälten aufgebaut hat.
Dazu zählen u.a. Prof. Dr. Martin Schwab, RAin Beate Bahner, RAin Dr. B. Röhrig und RA Göran Thoms.
Schon wegen der Vielzahl der zu ladenden Experten ist bereits jetzt ein ganz erheblicher Anfall von Kosten absehbar, den die Soldaten, o. g. Anwälte, die wegen der außerordentlichen
Bedeutung spontan ihre Mitwirkung zugesagt haben, nicht aus eigener Kraft aufbringen können.
Daher komme ich gern der Bitte nach, für die ungedeckten Kosten dieses Verfahrens zu Spenden aufrufen.
Ein etwaiger, aber kaum zu erwartender, Überschuss käme dem Verein www.zukunft-moeglich-machen.de zugute, dessen 1. Vors. ich bin.
Im Gegensatz zu anderen "Spendenbuden-Aufrufen", bekannter Protagonisten, mit denen z.T. Eigenheime in wärmeren Gefilden finanziert wurden, werde ich auf meiner Website
www.aerzte-fuer-den-frieden.de genau Rechenschaft über die erhaltenen Spenden ablegen, deren zweckgebundene Verwendung dann RA Schmitz obliegt.
Überweisungen bitte auf mein folgendes Konto:
Jette Limberg
DE93230527500086002219
NOLADE21RZB
‼️ Wichtig: Verwendungszweck ‼️
➡️ „Schenkung für Verfahren BVerwG“
♦️♦️♦️♦️
t.me/aerzte
♦️♦️♦️♦️
Veröffentlichung der CDC:
Datenbank der unerwünschten Wirkungen
Stand Mitte März 2021
Die Liste wurde dankenswerter Weise von einer ärztlichen Kollegin heruntergeladen:
"Ich habe mir die Liste mal heruntergeladen. Gesucht: Covid 19 Impfung, adverse Effects. Die Liste ist so lang, dass sie mir nicht vollständig angezeigt wurde. Aber diese ist schon
fürchterlich genug."
Alphabetisch sortiert:
Scrollen z.B. zu:
- Death (Tod)
- Pulse absent (kein Puls mehr)
- Resuscitation (Reanimation)
- Condition aggravated (Zustand verschlechtert)
- Cerebral (divers) usw. (zerebrale Problem, div.)
Der CDC gemeldete Nebenwirkungen per 3/21
Alphabetisch sortiert:
Gezielt nach Begriffen suchen
Datenbank für Nebenwirkungen_compressed.
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9.6 MB
!! EILMELDUNG !!
Ab sofort ständig aktualisierte Meldungen und Einschätzungen bzgl. "Corona Pandemie" über
unseren neuen Telegram-Kanal:
t.me/aerzte Ärzte für den Frieden
Vergessen Sie Youtube! Dort wird im Akkord gelöscht.
Telegram ist (bisher) noch unzensiert.
Aus gegebenem Anlass (sog. Corona-Krise) machen wir zur Vernetzung auf folgende Websites aufmerksam:
Video des Arztehepaares Diers bei Bewusst.TV (26.9.20)
"Was macht das mit unseren Kindern?"
(Folgen des erzwungenen Maskentragens bei Kindern)
Video hier nicht direkt einfügbar
Bitte HIER klicken.
Wir, ein Arztehepaar, haben uns mit einem offenen Brief an die für uns zuständige Ärztekammer gewandt.
Seit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17.09.20, sehen wir die ärztliche Schweigepflicht in höchster Gefahr:
Auf einem öffentlich einsehbaren Dokument hat eine Diagnose ebenso wenig zu suchen, wie auf einer Krankschreibung!
Außerdem wollen wir die Frage der Haftung für etwaige Schäden zweifelsfrei geregelt sehen, die nach unserer Wahrnehmung von der Politik nach "unten" delegiert wurde. Kontaktmöglichkeit über: info@aerzte-fuer-den-frieden.de
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Offener Brief an die Ärztekammer Schl.-Holst.
200918_Aerztekammer_Haftung_SF_oU.pdf
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3.5 MB
Verfügung Verwaltungsgericht Würzburg wg. Diagnose/Attest
VGH_Wuerzburg_W8E20.130.pdf
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125.0 KB
Interview der Betreiberin dieser Website und ihres Anwalts mit Jo Conradt bei bewusst.tv
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09.08.2019
Offener Brandbrief an die Hamburger Staatsanwaltschaft
"Greises Bauernopfer im Schachspiel der Macht"
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Wesentliche Kernsätze aus dem Vortrag von Prof. Mausfeld am 04.11.2016 in Hamburg in 4
Minuten
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"Die Psychopathen sind überall. Zu meinen KlientInnen sage ich immer: nach meiner Schätzung seien 95 % der Menschen verrückt. Und zu mir kämen immer Menschen
aus der Gruppe der 5 % Gesunden, die an den Verrücktheiten der anderen leiden, weil sie sich ihre Sensibilität, ihre Gefühle und Leidensfähigkeit, bewahrt haben."
Klaus Schlagmann, Dipl. Psychologe
"Krieg - Das größte Geschäft auf diesem Planeten"
in 1,5 Minuten lückenlos erklärt
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